Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und wird unterteilt in das so genannte Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Letzteres regelt vornehmlich die Rechtsverhältnisse zwischen Mitarbeitervertretungen und Arbeitgeberverbänden. Wenn Sie beispielsweise eine Kündigung erhalten haben oder Lohn/Gehaltsforderungen vom Arbeitgeber nicht vollständig oder gar nicht entrichtet wurden, helfen wir Ihnen gern bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Sofern Sie als Arbeitgeber Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und/oder deren Beendigung benötigen vertreten wir Sie selbstständig ebenfalls.