Montag, Dezember 23, 2024
Wir sind für Sie da: (03621) 75 49 491

Kaufrecht

Dieses Teilgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches begegnet uns im Alltag wohl mit Abstand am häufigsten. Wenn bei der Abwicklung eines Kaufvertrages Probleme entstehen, betrifft dies meistens die so genannten Hauptleistungspflichten. D.h. entweder hat der Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert, was zwangsläufig die Frage aufwirft, welche Rechte dem Käufer dann zustehen. Oder der Käufer hat seinen Teil des Vertrages, nämlich die Entrichtung des Kaufpreises, nicht erfüllt. Besondere Bedeutung entwickelte in den letzten Jahren zudem die Tatsache, dass mehr und mehr Rechtsverhältnisse über das Internet abgeschlossen und abgewickelt werden. Bei der Bewertung Ihres Sachverhaltes und Geltendmachung Ihrer Rechte sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich.


Sie haben Fragen oder wünschen einen persönlichen Termin?Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Interesse an unserem Team?Hier stellen wir uns Ihnen vor.

Kaufrecht - Rechtsanwaltskanzlei Schaller

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da!