Unter Verkehrsrecht versteht man im allgemeinen die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die Einfluss auf das Verkehrswesen und somit auf alle Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr haben. Einzelne Rechtsnormen sind sowohl im öffentlichen als auch im Privatrecht zu finden. Wir beschäftigen uns neben der reinen zivilrechtlichen Bewertung hinsichtlich des Verschuldens bei Unfallereignissen selbstverständlich auch mit dem Bereich des Verkehrsstraf- und dem Ordnungswidrigkeitsrecht. Infolge unserer Schwerpunktsetzung und einer nachhaltigen Spezialisierung betreuen wir eine Vielzahl von Mandanten bei der Regulierung von Unfallangelegenheiten und beachten zuvorderst die vollständige Kompensierung des erlittenen Schadens. Dabei „kämpfen“ wir mit den Versicherungen stets auf Augenhöhe, so dass unsere Mandantin als Geschädigte keinesfalls zu Unrecht auf Kosten oder Schadenspositionen sitzen bleiben. Im Übrigen ist diese Tätigkeit bei einer eindeutigen Haftungsverteilung für unsere Mandantschaft sogar kostenfrei.