Dieses, eigentlich dem Zivilrecht zugehörige Rechtsgebiet umfasst alle Rechtsverhältnisse, welche durch den Eheschluss, Lebenspartnerschaften, Familie bzw. allgemein durch Verwandtschaft miteinander in Verbindung stehenden Personen betrifft. Dazu zählen insbesondere auch Scheidungsanträge und Folgesachen wie beispielsweise die Regelung von Zugewinn, das Sorgerecht gemeinsamer Kinder und aller diesbezüglicher Teilrechte wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen. Wir sind uns der besonderen Emotionalität dieses Rechtsgebietes bewusst und sind stets bestrebt, neben der bestmöglichen rechtlichen Vertretung auch praxistaugliche Ergebnisse für Sie zu erzielen.