Das Strafrecht legitimiert „Vater“ Staat zum Schutz bestimmter Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und/oder Eigentum in Grundrechte seiner Bürger einzugreifen und diesen für verbotene Verhaltensweisen mit einer Strafe zu sanktionieren. Selbstverständlich ist es hierfür erforderlich, dass das unerwünschte Verhalten zuvor durch eine Rechtsnorm als Strafdelikt definiert wurde. Nicht immer wird diese Selbstverständlichkeit entsprechend beachtet, so dass wir ihre Verteidigung gern als Wahl- oder auch als Pflichtverteidiger übernehmen.