Die Honoraransprüche von Rechtsanwälten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die konkrete Höhe bemisst sich einerseits am Streitwert sowie andererseits an den jeweils vollzogenen Verfahrensschritten (außergerichtlich, gerichtlich, Rechtsmittel). Aus unserer Erfahrung heraus erachten wir es als zwingend erforderlich, bereits bei der Mandatsaufnahme umfassend über die mit unserer Tätigkeit zusammenhängenden Gebühren zu informieren bzw. aufzuklären. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit schriftlich Gebührenvereinbarungen zu treffen, da wir stets bemüht sind, für unsere Mandanten wirtschaftliche Lösungen zu erzielen. Darüber hinaus bieten wir besonders für unsere gewerblichen Mandanten die Vereinbarung eines Beratungsvertrages an. Durch umfassende Beratung lassen sich häufig kostspielige Konflikte vermeiden bzw. außergerichtlich lösen.
Bei bedürftigen Mandanten im Sinne des BerHG können außergerichtlich anfallende Gebühren durch einen Beratungshilfeschein (beim zuständigen Amtsgericht selbständig zu beantragen) gedeckt werden. Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe sind wir selbstverständlich gern behilflich.