Das Erbrecht ist in Deutschland als Teilgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt und umfasst im Wesentlichen die Rechtsnormen, welche sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei deren Tod auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) beschäftigen. Diese, doch recht einfache Zusammenfassung gibt jedoch nicht im Ansatz die Fülle an Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke, des in Deutschland geltenden Erbrechtes wieder. An dieser Stelle sei lediglich das Recht diffizile Pflichtteilsrecht erwähnt. Für eingehende Beratungen können Sie uns jederzeit kontaktieren.